Ferienplan
Der Ferienplan wird durch den Vorstand des Zweckverbands der Kreisschule Mittelgösgen nach kantonalen Vorgaben festgelegt.
Dispensationsgesuche mit ferienverlängerndem Charakter sind nicht statthaft und werden nicht bewilligt.
Der Ferienplan wird durch den Vorstand des Zweckverbands der Kreisschule Mittelgösgen nach kantonalen Vorgaben festgelegt.
Dispensationsgesuche mit ferienverlängerndem Charakter sind nicht statthaft und werden nicht bewilligt.