Schulhausordnung

Die Schulhausordnung steht im Einklang mit dem Schulleitbild und garantiert ein Zusammenleben, welches Lehren und Lernen optimal ermöglicht. Bei Handlungen gegen die Schulhausordnung unterstehen die Schülerinnen und Schüler einem einheitlichen Massnahmenkatalog.

Aus dem Schulleitbild der Kreisschule Mittelgösgen

  • Lehrpersonen, Angestellte sowie Schülerinnen und Schüler begegnen sich wertschätzend und respektvoll.
  • Regeln werden eingehalten und gelebt.
  • Die Lehrpersonen fördern die Mitsprache der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Schule regelt die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Allgemeines 
  • Behandle die Schulanlage und das Schulmaterial mit Wertschätzung und Sorgfalt; keine mutwilligen Beschädigungen, unter anderem durch Herumwerfen von Gegenständen.
  • Während der Schulzeit sind die Lehrpersonen und der Technische Dienst für dich mitverantwortlich. Befolge ihre Anweisungen.
  • Abfall gehört in den Abfallkübel.
  • Das Rauchen und der Alkoholkonsum sowie jeglicher Drogenkonsum sind dir auf dem Schulareal untersagt.
  • Du pflegst eine Wortwahl, die dein Gegenüber nicht verletzt, und du bemühst dich um eine angenehme Umgangsform, auch in Konfliktsituationen.
  • Empfindest du etwas als ungerecht, so wende dich an die Klassenlehrperson.
  • Wirst du gemobbt, schalte deine Klassenlehrperson ein.
  • Achte auf eine der Schulsituation angepasste, anständige Kleidung.
  • Melde Beschädigungen jeglicher Art deiner Klassenlehrperson.
  • Das Tragen und Verwenden sämtlicher Waffen und waffenähnlicher Gegenstände ist auf dem Schulareal verboten.
Schulbeginn 
  • Dein Velo/Mofa stellst du in den dir zugeteilten Ständer.
  • Auf dem Schulareal darfst du nicht herumfahren.
  • Zu Beginn eines Schulhalbtages begibst du dich beim ersten Läuten, also 5 Minuten vor Schulbeginn, in den Unterricht. Beim zweiten Läuten bist du für den Unterricht bereit.
Im Schulhaus 
  • Im Schulhaus trägst du Finken.
  • Im Schulhaus und im Unterricht kaust du keinen Kaugummi.
  • Treppenhaus und Vorplätze müssen freigehalten werden.
  • Störe nicht durch Rennen und Lärmen.
  • Im Schulhaus sind private elektronische Geräte weder hörbar noch sichtbar und werden im Garderobenschrank versorgt.
Turnen und Sport 
  • Betritt die Sportanlagen nur in Begleitung oder im Auftrag deiner Lehrperson.
  • Im Sportunterricht trägst du Turnschuhe.
  • Betritt die Turngarderobe nur mit Finken und den Duschbereich nur barfuss.
Pause
  • Erst beim Läuten nach der Pause gehst du wieder ins Schulhaus und begibst dich direkt ins Schulzimmer.
  • Die Pause findet im Freien statt. Bei nasser Witterung stehen dir die Eingangshalle, die Garderobe und der Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Pausenaufsicht entscheidet, wo die Pause verbracht wird.
  • Während der Pause bleibst du auf dem Schulareal; der Aufenthalt beim Veloständer oder bei der Bushaltestelle ist folglich untersagt.
Zwischenstunden
  • In den Zwischenstunden darfst du das Schulareal nicht verlassen.
  • Im Schulhaus hältst du dich im Aufenthaltsraum auf. Störe Arbeitende nicht.
Schulschluss 
  • Nach der Schule verlässt du das Schulareal. Spätestens um 17.30 Uhr hast du die Schulanlage verlassen.

Die Regeln der Schulhausordnung gelten auch bei Schulanlässen ausserhalb des Schulareals.


Obergösgen, 11. August 2014


D. Huber, Präsident Vorstand

U. Dysli und A. Basler, Schulleitung